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Deutscher Städtetag will Einschränkungen beim Automaten-Glücksspiel in Kneipen

Deutscher Städtetag will Einschränkungen beim Automaten-Glücksspiel in Kneipen
Einarmige Banditen

Berlin. Der Deutsche Städtetag setzt sich bei Glücksspielautomaten in Kneipen für drastische Einschränkungen ein. Er forderte Bund und Länder dazu auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Spielsucht einzudämmen und für Prävention zu sorgen.

„Vor allem die Ausbreitung des Automaten-Glücksspiels muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Wir haben es hier mit einem ernstzunehmenden gesellschaftspolitischen Problem zu tun", so der Präsident des Deutschen Städtetages, Dr. Ulrich Maly. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf der neuen Spielverordnung müsse in mehreren Punkten verschärft werden, hieß es.

Im Zuge der Liberalisierung der Spielverordnung aus dem Jahre 2006 sei es zu einer Ausweitung der Spielgelegenheiten und der Spielaktivitäten gekommen. Laut Angaben des Städtetages hat sich seitdem die Anzahl der Glücksspielautomaten um ein Drittel auf über 240.000 erhöht. Der Umsatz der Branche wird mit jährlich 18,1 Milliarden Euro beziffert. Rund eine halbe Million Menschen sei als spielsüchtig oder -gefährdet einzuschätzen.

„Die sozialen Folgen einer weiter um sich greifenden Spielsucht dürfen nicht länger hingenommen werden. Und Spiel- und Automatenhallen dürfen unsere Städte nicht verschandeln. Hier muss dringend gegengesteuert werden", sagte Maly.

Laut der neuen Verordnung darf statt dreien nur noch ein Automat in einer Kneipe stehen. Dem Städtetag reicht dies jedoch nicht aus: Er setzt sich für ein komplettes Verbot ein. „Ein Verbot von Geldspielgeräten in Gaststätten wäre ein klares Signal, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der Spielsucht wirklich ernsthaft angeht“, hieß es abschließend.

Kommentare

Michael Dopf
Sehr geehrte Damen und herren von gastro.de, Ihr Bericht ist leider sehr schlecht recherchiert und ausserdem mit einem Bild aus einem staatlichen Kasino veröffentlicht. Eine solch massive Häufung von Automaten, wie auf diesem Bild dargestellt, darf es nur beim Staat geben und ist in gewerblich betriebenen Spielhallen nicht erlaubt. Ausserdem spielen auch Sie auf die sogenannte " Liberalisierung der Spielverordnung aus dem Jahre 2006" an. Zur Information dazu muss man sagen, dass mit dieser Änderung der Spielverordnung (etwas anderes war es nämlich nicht) zwar die Zahl der erlaubten Geldgewinnspielgeräte in Gaststätten von zwei auf drei erhöht wurde, gleichzeitig aber die damals zu tausenden in Deutschland aufgestellten Unterhaltungsgeräte, die Weiterspielmarken ausgegeben haben (sogenannte Fun-Games oder Tokengeräte) abgebaut werden mussten. Demzufolge wurden die Geräte in der Gastronomie und in Spielhallen eher weniger als mehr. Ausserdem steht im Entwurf der neuen Spielverordnung die Begrenzung der Automatenanzahl in Gastronomiebetrieben von derzeit drei auf zwei Geräte. Mit freundlichen Grüßen Michael Dopf
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