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Mindestens 9 Euro in der Systemgastronomie: NGG und DEHOGA schließen Tarifvertrag ab

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Posted on 10-01-2018
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Mindestens 9 Euro in der Systemgastronomie: NGG und DEHOGA schließen Tarifvertrag ab
Foto: DEHOGA/Alois Müller

Berlin/Hamburg. Mehr Geld für Mitarbeiter der Systemgastronomie gibt es ab diesem Jahr. Es waren lange und intensive Verhandlungen, doch jetzt konnten sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifvertragliche Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) auf einen neuen Entgelttarifvertrag und einen neuen Verfahrenstarifvertrag für die Systemgastronomie einigen.

Die Löhne und Gehälter in den Restaurants von Block House, Maredo, Wienerwald, Kaufland und Jim Block steigen demzufolge in drei Stufen zum 1. Januar und 1. September 2018 sowie zum 1. Januar 2019. Die Entgelterhöhungen liegen je nach Tarifgruppe bis zum Ende der Laufzeit 31. Dezember 2019 zwischen 8 und 12,7 Prozent. Beschäftigte in der untersten Tarifgruppe erhalten ab 1. Januar 2018 einen Stundenlohn von 9 Euro.

Auch die Vergütung für Auszubildende steigt. Die Bezüge der Azubis erhöhen sich dabei in zwei Stufen: um 40 Euro zum 1. Januar 2018 und nochmals um 20 Euro zum 1. August 2018. Auszubildende, die zum kommenden Ausbildungsjahr z.B. als Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie starten, erhalten damit zu Ausbildungsbeginn 710 Euro monatlich.

„Mit den neuen Verfahrensregelungen machen wir es Start-ups in der Systemgastronomie, Franchisesystemen und anderen expandierenden Unternehmen leichter, diesen bundeseinheitlichen Tarifvertrag anzuwenden“, erklärt DEHOGA-Verhandlungsführer Fritz Engelhardt. „Der Entgeltabschluss bietet den Unternehmen Planungssicherheit und den Mitarbeitern gute Perspektiven.“

Guido Zeitler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Der Abstand der untersten Lohngruppe zum gesetzlichen Mindestlohn wird weiter ausgebaut. Damit haben wir ein wichtiges Ziel erreicht, denn die verantwortungsvolle Arbeit in der Systemgastronomie ist mehr wert als der Mindestlohn.“

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