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Kennzeichnungspflicht für Nano-Lebensmittel

Berlin. Sogenannte Nano-Lebensmittel müssen in Zukunft gekennzeichnet werden. Dies beschloss jetzt das Parlament der Europäischen Union. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die verabschiedete Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Nano-Materialien enthalten. „Wenn ab Herbst 2014 auf Verpackungen die Bezeichnung `nano` steht, können Verbraucher endlich selbst entscheiden, ob sie Lebensmittel, die Nano-Teilchen enthalten, kaufen wollen oder nicht", sagte Jurek Vengels, Nano-Experte des BUND. „Das EU-Parlament hat erneut einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich getan", so Vengels.

Die Nano-Materialien kommen als Rieselhilfen in Lebensmitteln wie Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen in Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Vitaminen zum Einsatz, berichtet der BUND in einer Pressemitteilung. Winzige Nano-Partikel werden auch als UV-Filter in Verpackungsmaterialien und für antibakteriell wirkende Beschichtungen eingesetzt, um die Lebensmittel länger haltbar zu machen. Bisher sind etwaige Risiken bei der Aufnahme der Teilchen über den Magen-Darm-Trakt kaum erforscht. Man weiß jedoch, dass die Nano-Materialien oft veränderte Eigenschaften im Vergleich zu größeren Partikeln aufweisen. Nach Kosmetika müssen nun also auch Lebensmittel gekennzeichnet werden, die Nano-Partikel aufweisen.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Umweltminister Norbert Röttgen müssten die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank veranlassen, die sichtbar mache, in welchen Produkten Nano-Materialien enthalten seien, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Vereinigung hat eine Nano-Datenbank eingerichtet und sie in das Netz eingestellt.

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