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Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bestimmte Zusatzstoffe im Speisenangebot auf der Speisekarte besonders gekennzeichnet werden. Zu diesen deklarationspflichtigen Zusatzstoffen zählen zum Beispiel Färb- und Konservierungsstoffe, Pökelsalz und Nitrat, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker und Schwefeldioxid für geschwefelte Ingredienzien. Viele Köche nehmen die Deklarationspflicht gern in Kauf, weil ihnen die Zusatzstoffe ein hohes Maß an Produktsicherheit geben. Andere wiederum scheuen aus unterschiedlichen Gründen ...