Gastro
Search For:  
WHERE?  
 
Your location : USA
latest latest   Most visited Most visited   most rated most rated
Maison Messmer Baden-Baden: Holger Flory ist neuer General Manager
Krefeld: Peter Pane eröffnet neues Lokal im Et Bröckske
Fashion Lounge: Sofitel Frankfurt Opera wird zum Mode-Mekka
Sylt: HR Group übernimmt Boutiquehotel in Westerland
Dorint Gruppe: Holger Hess ist neuer Direktor des Flaggschiffes am Kölner Heumarkt

Energy-Drinks: neue Kennzeichnung und verbindliche Höchstmengen

Energy-Drinks: neue Kennzeichnung und verbindliche Höchstmengen
Verschiedene Energy-Drinks

Berlin. Bereits im Mai stimmte der Bundesrat den neuen Regelungen für Energy-Drinks und anderen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu. In Zukunft gelten verbindliche Höchstmengen für bestimmte Inhaltsstoffe und erweiterte Kennzeichnungsregelungen. Dies berichtet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einer Pressemitteilung.

Mittels der zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vereinbart man nun verbindliche Höchstmengen für die in Energy-Drinks enthaltenen Stoffe wie Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton. Damit gilt auch die Ausnahmeregelung nicht mehr. Sie besagte, dass Hersteller für Produkte mit den genannten Stoffen keine Genehmigung für das Getränk anstreben mussten. Durch die Verordnung werde für mehr Transparenz und Rechtssicherheit gesorgt, heißt es. Der gesundheitliche Verbraucherschutz werde nachhaltig verbessert, meldet das Bundesministerium.

Folgende Höchstmengen wurden festgelegt:

  • Koffein 320 mg/l

  • Taurin 4.000 mg/l

  • Inosit 200 mg/l

  • Glucuronolacton 2.400 mg/l

Zusätzlich müssen Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt in Zukunft eine erweiterte Kennzeichnung aufweisen. Bislang schrieb der Gesetzgeber nur bei verpackten Energy-Drinks die Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ vor. Dazu musste die Angabe der Koffeinmenge in Milligramm pro 100 Milliliter aufgeführt werden.

Die gleiche Pflicht besteht nun auch für „lose“ abgegebene koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Damit sind Getränke gemeint, die zum Beispiel in Gaststätten oder Diskotheken im Glas ausgeschenkt werden. Die Angabe kann per Getränkekarte oder Aushang erfolgen.

Comments

There are no comments to this news. Be the first one!
Post a comment
Name
E-mail
To save your comment you have to enter the letters you see in the green box into the white space below.
Comment
follow us on twitter

Search for news

Empfehlungen

Press distributor

If you would like us to report about you as well, just add us to your press distributor: news(at)gastro.de

News editor info

Username  mb
Email  bohlaender@gastro.de

Tags

Polls

Trade Journal

Which trade journal do you read regularly to get gastronomic and hotel news?









Please login or register