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"Kombiprodukt"-Steuer ist vom Tisch

Die erschwerende 'Kombiprodukt'-Steuer ist abgewendet: Für Schoko-Osterhasen, Weihnachtsmänner und andere Süßwaren mit Spielzeug, Bücher mit CD-ROMs und ähnliche Kombinationsartikel muss der Handel nun keine unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für die einzelnen Bestandteile des Artikels abrechnen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hatte wegen der massiven technischen und praktischen Probleme, die dies mit sich gebracht hätte, gegen entsprechende Pläne des Bundesfinanzministeriums interveniert. Danach sollte der Handel zum Beispiel für Schoko-Osterhasen den reduzierten, für das Spielzeug, das dieser mit sich trägt, aber den allgemeinen Mehrwertsteuersatz abrechnen. "Das Finanzministerium hat sich gegen den bürokratischen Wahnsinn entschieden. Und diese Vereinfachung soll auf Dauer gelten", freute sich heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel."Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Kombiartikel, die der Kunde als einheitlich wahrnimmt, wären nicht darstellbar gewesen. Die bürokratisierte Besteuerung wäre bei den Endverbrauchern auf Verärgerung gestoßen. Für den Einzelhandel hätte die getrennte Besteuerung außerdem einen enormen Aufwand bedeutet, da die Kassen erneut kostenintensiv hätten umprogrammiert werden müssen", sagte Wenzel. Nun könne für Kombinationsartikel der Steuersatz einheitlich angewendet werden, der für den Bestandteil mit dem höchsten Wertanteil gilt. Voraussetzung sei, dass das Kombiprodukt bei der ersten Lieferung nicht mehr als 20 Euro koste und sich ohne vorheriges Umpacken zur direkten Abgabe an die Endverbraucher eigne.

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