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Der Schafskäse "Feta" ist eine griechische Ursprungsbezeichnung und muss daher nach dem EU-Recht geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Dienstag festgehalten. Damit wies der EuGH die Klagen von Deutschland und Dänemark gegen die EU-Kommission ab. Beide Länder hatten den Namen als Gattungsbezeichnung für ein Lebensmittel bezeichnet und wollten Feta auch für ihre eigene Schafskäseproduktion verwenden.