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Kabinettsbeschluss: Nichtraucher können aufatmen

Berlin. Die Bundesregierung will Nichtraucher stärker vor den Gefahren des Tabakrauchs schützen. Menschen zum Passivrauchen zu zwingen, sei kein Kavaliersdelikt, sagte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU), nachdem das Nichtraucherschutzgesetz der Regierung das Bundeskabinett passiert hat. Es sieht vor, dass in öffentlichen Gebäuden des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geraucht werden darf, und soll zum 1. September 2007 in Kraft treten. Das Gesetz soll neben dem Rauchverbot in 450 Bundeseinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln auch den Jugendschutz stärken, indem das Mindestalter zum Kauf und Konsum von Tabakwaren auf 18 Jahre angehoben werden soll. Zuvor hatten sich Bund und Länder auf ein umfangreiches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten und Diskotheken geeinigt. Mit ausschlaggebend für die Initiative war eine Studie des Verbraucherzentralen Bundesverbandes über freiwillige Nichtraucherbereiche. Die Studie besagt, das gerade einmal ein Drittel aller Gaststätten einen Nichtraucherbereich hat. Zuvor vereinbart worden war jedoch, dass bis März 2007 rund 60 Prozent der Gaststätten 40 Prozent der Räume für Nichtraucher reservieren sollten. „Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert“, sagte dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing von der SPD.

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