Bayern: Lockerung des Tanzverbots an stillen Tagen |
München. CSU und FDP haben einen Kompromiss zur Lockerung des Tanzverbots an „stillen Tagen“ im Bundesland Bayern ausgearbeitet. Damit zeige die jahrelange Überzeugungsarbeit des DEHOGA Bayern Erfolg, berichtet der Branchenverband in einer Pressemitteilung. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt ausdrücklich die Einigung. Sie sieht vor, dass in Zukunft in den Nächten vor Stillen Feiertagen bis 2 Uhr getanzt werden darf. Bis dato war um Mitternacht Schluss.
Im Gegenzug erhalten die Kommunen die Erlaubnis, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen auszusprechen. „Nach sachlicher Beurteilung hätte zwar eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr dem praktizierten Ausgehverhalten mehr Rechnung getragen, wir haben aber Verständnis dafür, dass in der Abwägung unterschiedlicher Interessen Kompromisse geschlossen werden müssen und sind deshalb für den von CSU und FDP beschlossenen Kompromiss dankbar“, sagt DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. Angesichts der vielen „stillen Tage“ im November hatte man darauf gedrängt, das Gesetz zeitnah auf den Weg zu bringen.
Zu den stillen Tagen im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. Nur wenn ein ernster Charakter gewahrt wird, sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen zulässig. „Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, sagt Brandl.
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